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Rückenpflege-News

30.09.2003
Nutzen Sie die gesetzlichen Möglichkeiten!
Wegweiser zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherungen und ... weiterer Amtsstellen:

1. Wo stelle ich meinen Antrag ?
  • Bundesversicherung für Angestellte
  • Landesversicherungsanstalten
  • Bundesgenossenschaften
  • Knappschaftsversicherung
  • Integrations-Amt *1)
  • Arbeitsämter *2)

    2. Wer kann einen Antrag stellen?
  • Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur
    Aufrechthaltung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.

    3. Was brauche ich zur Antragstellung?
  • Den Antrag auf Leistung zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
    (beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger).
  • Das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
  • Den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers.

    4. Welche Hilfsmittel werden bewilligt oder bezuschußt im Rahmen einer beruflichen
    Rehabilitation ?
  • Stehpulte, Sitz-Stehtische, ERGO-Bürodrehstühle, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb

    5. Bei der Antragstellung oder bei offenen Fragen sind behilflich:
  • Der Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken
  • Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte

    6. Wichtig! Der Antrag muss vor der Anschaffung
    (ansonsten erlischt der Anspruch!) eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen
    Kostenträger gestellt werden. Diese sind:
  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- und Wegeunfall, Berufskrankheit.
  • Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
  • Hauptfürsorge: Studenten, Beamte oder Sonderfälle. Voraussetzung: 50% GdB oder
    30% mit Gleichstellung.


    Die geförderte Alltagshilfe geht in den Besitz des Arbeitnehmers über. Die Höhe der Förderung ist im Regelfall 100%

    *1) Integrations - Ämter für Schwerbehinderte gibt es in jeder Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
    Dort werden Sie von gut ausgebildeten Mitarbeitern beraten.
    *2) Die Bundesagentur für Arbeit muß immer dann eintreten, wenn kein anderer Rehaträger zuständig ist.
    Neue Arbeitsplätze, mit elektrisch verstellbaren Sitz-Stehtischen und unsere gesundheitsfördernden ERGO ? Büro Drehstühle, werden aus öffentlichen Mitteln ganz, oder zumindest bis zu 80%, bezuschußt.
    Internet-Adressen:
    http://www.bfa.de und
    http://rueckenpflege.de

  • [Direktverlinkung]
    27.09.2003
    Grundsätzlich heißt es: keine Sitzhaltung ist richtig!
    Nur der ständige Wechsel von der einen Sitzposition zur nächsten entlastet die Bandscheiben.
    Ihre Bewegungen fördern die Durchblutung, den Stoffwechsel, die Atmung, das Wohlbefinden und damit auch die Leistungsfähigkeit.
    Ihr Körper braucht regelmäßige Abwechslung. Organisieren Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass Sie nicht alles direkt vom Stuhl aus erreichen können.
    Stehen Sie auf, so oft Sie können, zum Beispiel beim Telefonieren und beim Lesen. Erleichterung verschafft ein Stehpult.
    Noch idealer ist jedoch ein schnellmotorisch einstellbarer Sitz- Stehtisch.
    Siehe: http://www.stehpult-shop.de

    [Direktverlinkung]
    18.09.2003
    Nichts ist ungesunder als das dauerhafte Sitzen!
    Der Druck auf die Bandscheiben hängt weitestgehend von der Körperhaltung ab. Beispiele gefällig?
    100 % beträgt der Druck im Stehen.
    70 % im Liegen.
    140 % beim Sitzen mit einer sehr guten Rückenlehne.
    190 % beträgt der Druck bei vorgebeugter Schreibtischtätigkeit.
    Arbeitsmediziner empfehlen Sitz - Stehtische. Wir liefern solche Tische, schnellmotorisch verstellbar, in nur 8 Sekunden von 72 auf 123 cm!
    Siehe: http://www.rueckenpflege.de
    WilFried Bock


    [Direktverlinkung]
    Startseite: www.stehpult-shop.de